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360° gesund

Honorar/Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. Durch meine Zulassung zu den privaten Krankenversicherungen übernehmen diese die Heilpraktiker-Leistungen teilweise, je nach Status Ihrer Versicherung.
Bitte erfragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind.

Ich rechne meine Leistungen entweder in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985) oder nach zeitlichem Aufwand ab. Gerne können Sie sich telefonisch vorab und unverbindlich über die möglichen Kosten meiner naturheilkundlichen Behandlungen informieren.

Diese können entweder bar oder über Rechnungsstellung entrichtet werden. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich nach Abschluss (alternativ auch monatlich) der Behandlungsserie eine Rechnung erstellt, die Sie dann auch bei Versicherung einreichen können.

Für Beihilfepflichtige Patienten werden auch Möglichkeiten über Zusatzversicherungen angeboten.

Eventuell besteht auch die Möglichkeit für Sie, die Behandlungskosten beim Finanzamt geltend zu machen, Hilfestellung dazu kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.